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ScopeExpress GmbH
Hallstätter Str. 22
81249 München

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Handelsregister: München, HRB 149453
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Steuer-Nr.: 143/179/20440

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines
Wird nicht ausdrücklich vor Ausführung der Leistung oder Lieferung etwas anderes schriftlich vereinbart, so gelten für alle Bestellungen die nachstehenden Bedingungen der "ScopeExpress GmbH". Mündliche Nebenabreden, abweichende oder ergänzende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Geschäfts- oder Lieferbedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Angebot, Auftrag
Unsere Angebote erfolgen stets freibleibend. An allen unseren Unterlagen, wie Angebote, Prospekte und sonstigen Informationsmaterial behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Aufträge kommen nur bei schriftlicher Bestätigung zustande und schließt die Anerkennung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen mit ein. Bei einer Reparatur bis 500,-€ wird nur auf besonderen Kundenwunsch ein Kostenvoranschlag erstellt. Bei einer Reparatur über 400,-€ erfolgt die Ausführung nur mit schriftlicher Zustimmung des Kostenvoranschlages. Ein Preisangebot laut Kostenvoranschlag ist 4 Wochen gültig, danach kann es z.B. durch Lieferengpässe von Ersatzteilen, zu Preisänderungen kommen. Sollte auf Kundenwunsch eine unreparierte Zurücksendung erfolgen, kann das Instrument durch Kostenvoranschlagserstellung ggf. teildemontiert sein und es wird eine Aufwandspauschale von 29,-€ zzgl. Versand und Mwst. fällig. Angaben unsererseits über Lieferzeit sind nur annähernd und unverbindlich. Wir behalten uns technische, konstruktive und gestalterische Änderungen, insbesondere Verbesserungen, auch nach Auftragsbestätigung vor, soweit das für den Besteller zumutbar ist.

Lieferung
Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich als verbindlich schriftlich bestätigt sind. Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferungen, auch nach Ablauf einer uns ggf. gesetzten Nachfrist, sind uns gegenüber ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Für Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebs- oder Transportverzögerungen pp. wird nicht gehaftet. Wird durch den Besteller der Versand oder die Zustellung der Ware verzögert, sind wir berechtigt, dem Besteller den uns dadurch entstandenen Schaden in Rechnung zu stellen. Der Versand erfolgt nach unserem besten Ermessen, jedoch ohne Gewähr für die billigste Verfrachtung. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Teillieferungen sind zulässig. Nachnahmesendungen werden nicht angenommen.

Preise
Unsere Preise verstehen sich in Euro zuzüglich Mehrwertsteuer zum jeweils gültigen Satz. Verpackungs- und Versandkosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Die in den unverbindlichen Angeboten genannten Preise sind freibleibend. Die Preisberechnung wird am Tage der Lieferung bzw. Leistung gültigen Preise zugrunde gelegt, sofern hierüber nichts Abweichendes vereinbart ist. Preise können auch nach Vertragsabschluß erhöht werden, wenn die Preiserhöhung durch eine nach Vertragsschluss eintretende Veränderung der Umstände begründet ist, die wir nicht zu vertreten haben und sich im Rahmen dieser veränderten Umstände bewegt.

Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind sofort nach erhalt der Ware oder spätestens an dem in der Rechnung angegebenen Zahlungsdatum und ohne jeden Abzug zu begleichen. Ein Skontoabzug ist nicht zulässig, es sei denn, er wurde ausdrücklich vereinbart. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn wir über den Rechnungsbetrag vorbehaltlos verfügen können. Im Falle eines Zahlungsverzugs des Bestellers, werden Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem Diskontsatz berechnet, außerdem sind wir berechtigt, Lieferungen auch aus anderen Aufträgen in angemessenem Maß und Umfang zurückzuhalten und ohne Vorankündigung nur noch gegen Vorkasse oder per Nachnahme auszuführen. Weiterer Verzugsschaden kann geltend gemacht werden. Zurückhaltungsrechte des Bestellers sind unzulässig. Eine Aufrechnung von Gegenforderungen des Bestellers, ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung möglich. Bei einer wirtschaftlichen Verschlechterung des Bestellers, wie Zahlungseinstellung, Überschuldung, Einleitung von Konkurs oder Vergleichsverfahren und Nichteinlösung von Schecks, werden alle unsere Forderungen sofort zur Zahlung fällig. In diesen Fällen sind wir nach unserer Wahl berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, bzw. vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich künftiger entstehender oder bedingter Forderung. Unbeschadet der Zahlungsverpflichtung des Bestellers sind wir berechtigt, die zurückgenommene Ware freihändig bestens zu verkaufen und den Erlös gutzuschreiben oder zu dem von uns dem Besteller berechneten Preis (Vertragspreis) abzüglich Skonto, Rabatt und sonstigen Nachlässen und unter Abzug der Wertminderung gutzuschreiben. In allen Fällen sind wir außerdem berechtigt unsere Rücknahmekosten von der Gutschrift abzusetzen. Von einer Pfändung oder jeder anderweitigen Beeinträchtigung unserer Eigentumsrechte durch Dritte hat uns der Besteller unverzüglich Mitteilung zu machen und das Eigentumsrecht sowohl Dritter als auch uns gegenüber schriftlich zu bestätigen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware ist dem Besteller untersagt. Die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt mit allen Nebenrechten an uns abgetreten und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Bearbeitung, Verarbeitung oder Vermischung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterveräußert wird, ist die abgetretene Forderung gegen den Drittschuldner in eine laufende Rechnung aufgenommen worden, so bezieht sich die vereinbarte Abtretung auch auf die Ansprüche aus dem Kontokorrent. Die abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung aller unserer Rechte und Forderungen. Der Eigentumsvorbehalt erlischt, wenn alle Forderungen erfüllt sind. Der Besteller darf die Vorbehaltsware nur in gewöhnlichem Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht mit seinen Zahlungen in Verzug ist, veräußern. Er darf die Ware jedoch weder verpfänden noch zur Sicherstellung übereignen. Bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstiger Verfügungen durch Dritte, hat er uns unverzüglich zu benachrichtigen. Das Herausgabeverlangen oder die Inbesitznahme der Ware stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar.

Gewährleistung und Haftung
Die Gewährleistungsfrist für die von uns reparierten Endoskope, bzw. Teile die repariert oder ausgetauscht wurden, beträgt 6 Monate ab Tag der Auslieferung an den Besteller. Bestimmte Teile unterliegen einem gebrauchsbedingten Verschleiß beziehungsweise einer normalen Abnutzung. Zu diesen Teilen zählen zum Beispiel Schläuche, Lichtleiter, Bildchip, Dichtungen. Diese Verschleißteile sind nicht Gegenstand der Garantie. Bei ausgetauschten Teilen kann es sich auch um überarbeitete Gebrauchtteile oder um nicht originale Teile, wie z.B. Einführschlauch, Versorgungsschlauch, Lichtleitbündel usw. handeln. Hinweis: Fa. Pentax akzeptiert nur Originalteile an Ihren Endoskopen. Während der Gewährleistungsfrist, beschränkt sich die Reparatur ausschließlich auf eine Nachbesserung. Auch mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Gebrauchte Geräte mit Zubehör verkaufen wir ohne Gewährleistungsanspruch, also "gebraucht wie besichtigt und geprüft". Eine Garantie ist ebenso wie eine Haftung hierfür ausdrücklich ausgeschlossen, außer es wird schriftlich etwas anderes vereinbart. Bei neuen Geräten mit Zubehör geben wir die Gewährleistungsansprüche an den Hersteller weiter. Sonstige Ansprüche an uns sind ausgeschlossen. Der Besteller hat offensichtliche Mängel unverzüglich, jedoch spätestens 14 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen. Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge erfolgt eine Mängelbeseitigung unserer Wahl durch Ersatz oder Nachbesserung. Zur Erfüllung der Gewährleistungsverpflichtungen hat uns der Besteller die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er dies, so sind wir von unserer Gewährleistungspflicht und Mängelhaftung befreit. Zahlungen wegen eines Mangels kann der Besteller nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge erhoben wurde. In einem solchen Fall muss die zurückbehaltene Zahlung in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang des aufgetretenen Mangels stehen. Gewährleistung und Haftung bei natürlicher Abnutzung, Schäden infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektrischer Einflüsse, Eigenreparatur des Bestellers oder öffnen der Geräte von Fremdfirmen sind ausgeschlossen. Die "ScopeExpress GmbH" haftet lediglich auf Schadenersatz wegen Verletzung vertraglich oder außervertraglicher Pflichten, wenn ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen.

Sonstiges
Unsere Geschäftsbedingungen, die allen Vereinbarungen und Angeboten zu Grunde liegen, gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Sie können von uns jederzeit geändert werden. Anderslautende Bedingungen sind unwirksam, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen, sie gelten nur, wenn sie im Einzelfall von uns schriftlich anerkannt werden.
Reparaturen die länger als 12 Monate nicht zur Reparatur freigegeben werden, werden auf Grund hoher Lagerkosten entsorgt.

Leihgerätebedingungen
Das Gerät ist ausschließlich gemäß Gebrauchsanweisung zu verwenden. Der Verleihvorgang ist kostenpflichtig und deckt nur zur Reparaturüberbrückung ab. Die Berechnung erfolgt zusammen mit der Reparaturrechnung an den Besteller. Das Leihgerät ist unverzüglich auszupacken und zu prüfen, Beanstandungen sind umgehend mitzuteilen. Für Schäden an der Mietsache haftet der Mieter. Ist das Leihgerät 3 Tage nach Versand des reparierten Gerätes nicht bei uns zurück, fallen für jeden weiteren Tag Leihgebühren an. Mitgeliefertes Zubehör, das Sie nicht an uns zurückschicken, wird berechnet. Anspruch auf ein Leihgerät gibt es nicht. Sollten die Leihbedingungen nicht anerkannt werden, bitten wir um sofortige Rücksendung des Gerätes.

Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus den Geschäftsverbindungen, insbesondere aus unseren Lieferungen, ist München, auch wenn Verkäufe oder Lieferungen von einer Niederlassung vorgenommen sind. Dieser Gerichtsstand der vor allem auch für das Mahnverfahren besteht, gilt ebenfalls für Streitigkeiten über die Entstehung und Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses. Ohne Rücksicht auf die Höhe des Objektes steht uns das Recht zu, bei dem für uns zuständigen Amtsgericht oder Landgericht zu klagen, nach unserer Wahl auch bei den für den Sitz des Bestellers zuständigen Gerichten. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten Sie Fragen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ScopeExpress GmbH haben oder möchten Sie sich mit der ScopeExpress GmbH aus irgendwelchen Gründen in Verbindung setzen, dann wenden Sie sich an die für Ihr Gebiet zuständige ScopeExpress-Niederlassung oder schreiben Sie an: ScopeExpress GmbH, Hallstätter Str.22, 81249 München.


Stand: Januar 2012
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